Anrecht auf unveränderte Genitalien sollte für alle Kinder gleichermaßen in Deutschland gelten.
Jede Operation am Genital eines Kindes kann Traumatisierungen und physische Schäden nach sich zu ziehen.
Wenn uns Gleichberechtigung und Kinderschutz wichtig sind, dann gibt es keinen Grund, beim Genital von Jungen eine Ausnahme zu machen.
ARGUS fordert den Schutz vor "Beschneidung" für alle Kinder gleichermaßen. Da aber männliche Kinder zur Zeit am wenigsten Schutz vor "Beschneidung" ihrer Genitalien erhalten, fokussiert ARGUS sein Engagement auf Jungen.
Vorschau
Wir halten unseren Online-Vortrag das nächste Mal voraussichtlich am 14. November um 20:00 Uhr. Bei Interesse an einer Teilnahme bitte per Email melden. Weiterlesen…
September 2024
Auf Einladung haben wir unseren Vortrag online für eine Kinderklinik in Hessen gehalten. Von der Ärztekammer wurde die Veranstaltung mit zwei Fortbildungspunkten anerkannt. Weiterlesen…
August 2024
Auf Einladung der pro familia NRW wurde unser Vortrag im August 2024 als interne Weiterbildung vor ca. 20 Personen gehalten. Im Anschluss gab es angeregte Diskussionen. Weiterlesen…
August 2024
Unser Stand beim CSD in Hamburg war ein voller Erfolg. Unsere Ausstellung von Beschneidungs- und Wiederherstellungsgeräten entwickelte sich zum Publikumsmagneten. Weiterlesen…
Mai 2024
Unser Vortrag bei der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. wurde von der Ärztekammer Hamburg mit zwei Fortbildungspunkten anerkannt. Weiterlesen…
März 2024
Unser Vortrag wurde Anfang März 2024 bei der Partei der Humanisten vor ca. 40 Interessierten gehalten, worüber auch in einem Artikel beim Humanistischen Pressedienst hpd berichtet wurde. Weiterlesen…
August 2024
Wissenschaftliche Publikation
In Bonn wurde ein 3-monatiger Säugling nach einer kulturell-religiös motivierten Beschneidung mit einem Status epilepticus (Krampfanfall) und einer lebensbedrohlichen Lidocain-Vergiftung in das Universitätsklinikum eingeliefert. Vermutlich war bei dem Versuch, eine Penis-Anästhesie zu erzeugen, Lidocain fälschlicherweise in das Gefäßsystem des Kindes gespritzt worden. Der herbei gerufene Notarzt hatte den Säugling auf dem Bürgersteig vor dem Apartment vorgefunden, in dem die Beschneidung stattgefunden hatte, als gerade umstehende Personen versuchten, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Der Krampfanfall konnte erst in der Klinik unter Narkose und Intubationsbeatmung durchbrochen werden, wo der Säugling sechs Tage stationär behandelt wurde.
Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln, Abteilung Forensische Toxikologie, hat über den Fall jetzt in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift »Forensic Science, Medicine and Pathology« einen wissenschaftlichen Artikel publiziert. Weiterlesen…