Kinderschutz, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung 
für diese Werte steht ARGUS. 

Icon Arzt/Ärztin

Unser Ziel bei der Ärzteschaft:
Schluss mit medizinisch unnötigen Beschneidungen von Jungen.

 Zu viele Kinderärzte/innen ordnen bis heute leichtfertig medizinisch unsinnige Jungen­beschneidungen an. ARGUS fordert von der Ärzteschaft, dass sie dieses weit verbreitete Fehlverhalten endlich beendet, und sich zukünftig an die aktuell gültige medizinische Leitlinie "Phimose" der DGKJCH (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie) hält.

Icon für Beratungspflicht

Unser Ziel beim Gesetzgeber:
Einführung einer Beratungspflicht.

Wenn an einem unmündigen Jungen eine Beschneidung ohne medizinische Indikation vorgenommen werden soll, so sollte dies zur Voraussetzung haben, dass vorher eine Beratung durch eine unabhängige Fachorganisation erfolgt ist. So eine Beratung hindert letztlich niemanden an einem Eingriff, stellt aber sicher, dass ausreichend zu den möglichen Folgen des Eingriffs aufgeklärt wurde, und auch die Interessen des unmündigen Kindes vertreten werden. Wir setzen uns dafür ein, dass so eine Beratungspflicht gesetzlich vorgeschrieben wird. 

Icon für Kinderschutz

Unser Appell an die Gesellschaft in Deutschland:
Auch Jungen sind schutzbedürftig.

Wir sollten als Gesellschaft in Deutschland endlich auch über die Gleichstellung von Jungen beim Schutz vor unnötigen Eingriffen an den Genitalien sprechen. 

Es ist daher ein Ziel von ARGUS, dass endlich eine gesellschaftliche Diskussion um den Schutz vor Genitaleingriffen beginnt, bei der auch Jungen eingeschlossen werden. An dieser Diskussion sollten sich sowohl die Medizin als auch der Kinderschutz und die kulturell-religiösen Gemeinschaften beteiligen. 

Icon Erwachsener mit Schutzschild und männlichem Kind an der Hand

Die Rechte von Erwachsenen enden bei der Verletzung von Kindern. 

ARGUS wird von Kinderschützern gemacht, nicht von Beschneidungs­gegner. Nach unserer Auffassung kann natürlich jeder erwachsene  Mann eine Beschneidung an seinem eigenen Genital veranlassen, wenn er das möchte. Aber die Rechte von Erwachsenen hören nach unserer Ansicht und der Ethik der Medizin dort auf, wo einem unmündigen Kind gesundes Gewebe entfernt werden soll. Dabei ist es egal, ob die Motive der Erwachsenen dafür eine vermeintlich medizinische oder kulturell-religiöse Begründung haben.

Icon Paragraph 1631d BGB

ARGUS fordert kein Verbot, obwohl Paragraph 1631d dem Grundgesetz widerspricht.

Auch wenn ARGUS kein Verbot der Jungenbeschneidung fordert, so halten wir – wie viele andere auch – den sogenannten "Beschneidungs-Paragraphen" §1631d BGB für nicht konform mit dem Grundgesetz.

Dieser Paragraph gibt seit 2012 Eltern das Recht, eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation zu veranlassen, die dann auch von Personen ohne ärztliche Ausbildung ausgeführt werden darf. Der Paragraph verletzt damit ganz offensichtlich u.a. die garantierten Rechte des Grundgesetzes auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und Gleichberechtigung (Artikel 3).

Die Politik sollte daher endlich ihrer Verantwortung gerecht werden, und das Thema "Beschneidung" von Jungen auf ihre Agenda setzen, statt sich weiterhin der Diskussion zu entziehen – zum möglichen Schaden von Jungen und Männern.

Icon für Religion, betende Hände

Unsere Einladung an alle kulturell-religiösen Gemeinschaften in Deutschland: Beginn eines Dialogs.

ARGUS appelliert an alle kulturell-religiösen Gemeinschaften in Deutschland, die eine Tradition der Kinderbeschneidung haben, sich an der gesellschaftlichen Diskussion um die Rechte von Kindern auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung zu beteiligen. Gemeinsam und im Dialog können Lösungen für diesen Wertekonflikt gefunden werden.