Kinderbeschneidung und Islam

Icon mit Schriftzug: Keine Erwähnung der Beschneidung im Koran

Im Koran gibt es kein Gebot der Kinder­beschneidung. 

Im Koran wird die Beschneidung mit keinem einzigen Wort erwähnt wird, geschweige denn an Kindern eingefordert wird. Dies ist von entscheidender Bedeutung, denn der Koran ist im Islam die göttliche Offen­barung. 

Im Gegenteil: im Koran steht, dass der Mensch von Gott in seiner besten Form erschaffen wurde, wie dies in der Sure At-Tin 95:4 nachzulesen ist. Dies schließt auch mit ein, dass der Mensch nicht annehmen soll, dass er ihn durch eigene Eingriffe "verbessern" kann. Eine Beschneidung kann aber als ein solcher Versuche der Verbesserung angesehen werden. Dass eine Veränderung der Schöpfung nicht unternommen werden darf, spiegelt sich zum Beispiel auch in der Sure An-Nisah 4:119 wieder. 

In den Hadithen (also den Sammlungen von Handlungen und Aussagen des Propheten Mohammed) wird bei keinem der drei leiblichen Söhne des Propheten von einer Beschneidung berichtet. Eine solche Schilderung müsste man aber eindeutig im Text erwarten, wenn eine Beschneidung stattgefunden hätte und dem Ritual eine relevante Bedeutung zugemessen wird. Darüber hinaus gibt es in den Hadithen auch keine Erwähnung einer Jungenbeschneidung in der Verwandtschaft oder sonstigen Umgebung des Propheten. 

Der Hadith zur "Fitra" lässt viele Deutungen zu.

Als Begründung für die Kinderbeschneidung im Islam wird oftmals der Hadith al-Bukhari 5889 angeführt. In diesem Hadith geht es um die sogenannte Fitra. Das Wort Fitra kann ungefähr mit "menschliche Natur", "Instinkt" oder "Veranlagung" übersetzt werden. In diesem Hadith wird nun folgendes gesagt: "Abu Hureira berichtet, dass der Prophet gesagt hat, dass fünf Praktiken charakteristisch für Fitra sind:

  • Beschneidung
  • Rasieren des Schamhaares
  • Kürzen des Schnurrbartes
  • Schneiden der Fingernägel
  • Auszupfen der Achselhaare

Teile des Islam verstehen die Fitra nun als Vorschrift, deren Unterlassen eine Sünde darstellt, während andere Teile des Islam dies nur als Empfehlung ansehen, deren Einhaltung zwar Lohn bringt, eine Unterlassung aber keine Sünde darstellt (Sunna). Daran zeigt sich schon, dass  Fitra nicht zwangsläufig als Gebot verstanden werden muss, sondern dass es ganz offensichtlich Interpretations­spielraum gibt. 

Weiterhin wird in der Fitra nicht vorgegeben, dass eine Beschneidung im Kindesalter zu geschehen hätte. Dies würde auch dem entgegenstehen, dass sich alle sonstigen Teile der Fitra ganz offensichtlich nicht auf Kinder beziehen, denn dort ist von Schamhaar, Achselhaar und Bart die Rede. Auch darf man annehmen, dass sich viele Muslime nicht das Schamhaare rasieren oder die Achselhaare auszupfen, ohne dass man davon ausgehen muss, dass sie mit dieser Unterlassung eine Sünde begehen. 

Sollte man die Fitra aber doch als Gebot verstehen wollen, so wird damit die Beschneidung gleichermaßen an Jungen wie an Mädchen einge­fordert. Dies steht auch im Einklang mit dem Fakt, dass (im Gegensatz zur Jungen­beschneidung) die weibliche Beschneidung in den Hadithen explizit genannt wird (Hadith von Aisha, Sunan Ibn Majah 608, sowie Hadith von Umm Atiyya, Sunan Abu Dawud 41:5251). 

Von nachgeordneter Bedeutung wird manchmal auch die Sure An-Nahl 16:123 als Referenz für die Jungen­beschneidung genannt. In dieser Sure wird der Gläubige aufgefordert, dem Wege und Vorbild Abrahams zu folgen. Doch viele Gläubige teilen die Ansicht, dass damit wohl das ganze Leben Abrahams gemeint ist, und sich diese Aufforderung nicht auf einen einzigen Akt reduzieren lässt, der von einem Erwachsenen an einem Kind ausgeführt wird. 

Icon für Eltern, die das beste für ihr Kind wollen.

Wer einen Schaden befürchtet, ist im Islam nicht gezwungen, ein Ritual auszuführen.

Ganz gleich, ob man nun einem Teil des Islam angehört, der die Beschneidung als Empfehlung ansieht oder als Pflicht:  Im Islam ist es immer erlaubt, auch fundamentale Rituale zu unterlassen, wenn der Gläubige befürchtet, dadurch einen Schaden zu nehmen. Dies ist auch auf die Beschneidung übertragbar, wie dies mit dem Hadith Abu Dawud, 1:335, und dessen Deutung nach Ibn Qudama belegt ist. Liebende Eltern müssen also keine Beschneidung an ihrem Kind vornehmen, wenn sie befürchten, dass das Kind dadurch Schaden nehmen könnte, und stehen trotzdem weiterhin im Einklang mit dem Islam. 

Auch innerhalb des Islam gibt es Kritik an der Tradition der Beschneidung. Als ein Beispiel dafür sei auf die in Ägypten initiierte Facebook-Gruppe "Male Circumcision is a crime against Humanity and Islam" hingewiesen, die mehr als 7.000 Follower hat.

Wir weisen auf all diese Deutungsmöglichkeiten im Islam nur hin, um der öffentlichen Diskussion auch diese Perspektiven aufzuzeigen. Für die Ziele von ARGUS-Kinderschutz ist all dies allerdings weniger relevant, denn wir fordern kein Verbot, sondern nur die Einführung einer Beratungspflicht, wie dies bei unseren Zielen nachzulesen ist.

Lesen Sie auch mehr zu der Frage, ob eine Diskussion um die Tradition der Kinderbeschneidung in den Religionen eine Diskriminierung darstellt.