Bericht in der LVZ, Mai 2025
Die Leipziger Volkszeitung berichtete im Mai 2025 hier, hier und hier über einen Prozess in Eilenburg gegen einen Arzt, der eine Beschneidung an einem Baby im Jahr 2023 vorgenommen hatte. Der Eingriff, der kulturell-religiös motiviert war, endete mit einem Krampfanfall und Atemnot. Der herbeigerufene Notarzt musste das Baby manuell beatmen.
Kommentar
Wir danken der LVZ, dass Sie das Thema aufgegriffen hat. Der Fall erinnert nach den bisher vorliegenden Informationen medizinisch an den Bonner Fall, der 2024 verhandelt wurde (siehe weiter unten auf dieser Seite). Dort war das Lokalanästhetikum einem Baby versehentlich in eine Beckenvene gespritzt worden, was auch zu einem Krampfanfall und der Notwendigkeit für eine künstlichen Beatmung geführt hatte.
Für uns als Kinderschützer/-innen ist es weniger entscheidend, ob es sich dabei "nur" um ein übliches Anästhesie-Risiko eines solchen Eingriffs handelt, oder ob zusätzlich noch eine Fahrlässigkeit des Arztes vorgelegen hat. Vielmehr ist für uns entscheidend ist, dass die Eltern den Säugling ohne Not einem solchen Risiko überhaupt ausgesetzt haben. Aus diesem Grund fordern wir, dass eine Beratungspflicht für Eltern eingeführt wird, damit diese vorher von einer unabhängigen Fachorganisation über die Existenz solcher Risiken aufgeklärt werden.
Bericht in der GZ, Mai 2025
Die Günzburger Zeitung (Teil der Augsburger Zeitung) berichtet im Mai 2025 über einen Prozess gegen eine Mutter, die es unterließ, eine für ihre Söhne traumatisierende Beschneidung zu beenden. Laut dem Bericht der Günzburger Zeitung habe der Eingriff Entzündungen, vereiterte Wunden, große Schmerzen und tiefe Traumatisierungen der drei Jungen zur Folge gehabt.
Bericht in der KR, Oktober 2024
Der Fall einer Säuglingsbeschneidung in Bonn mit Krampfanfall nach Lidocain-Vergiftung wurde im Oktober 2024 vor dem Bonner Landgericht verhandelt. Dieser Fall war im August in der Zeitschrift Forensic Science, Medicine and Pathology von der Rechtsmedizin der Kölner Universitätsklinik publiziert worden (siehe weiter unten auf dieser Seite). Wie nun einem Artikel der Kölnischen Rundschau vom 18.10.2024 zu entnehmen ist, wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldsumme von 3.000 € eingestellt. Es habe keine Schädigungsabsicht vorgelegen.
Pressemeldung von intaktiv e.V., Oktober 2024
Die Fernsehserie "Die Zweiflers" hat einige Preise erhalten, allerdings gab es auch kritische Stimmen. Der Verein "intaktiv e.V. - Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung" gab im Oktober 2024 eine Presseerklärung heraus, die sich auch kritisch mit der Handlung der Serie auseinander setzte. Darin wurde u.A. angemerkt: "In Bezug auf Kinderrechte sendet die Serie jedoch eine zweifelhafte Botschaft und ist für uns Anlass für einen Appell an die Filmschaffenden. Durch die sechs Folgen von »Die Zweiflers« zieht sich nämlich wie ein roter Faden die Frage, ob der neu in die jüdische Familie hineingeborene Sohn beschnitten werden soll oder nicht. In der letzten Folge wird die Vorhaut des Jungen schließlich abgeschnitten. Unter unseren Mitgliedern sind auch Männer aus jüdischen Familien, die sich durch die im Säuglingsalter an ihnen durchgeführte Beschneidung körperlich und in ihrer Selbstbestimmung verletzt fühlen. Die Perspektive solcher Männer vermissen wir in der Serie […]. Wir appellieren daher an die Filmschaffenden, zukünftig Stoffe zu entwickeln, die Beschneidung und die davon negativ Betroffenen nicht ins Lächerliche ziehen, sondern mit der angebrachten Ernsthaftigkeit darstellen."
Publikation in FOR SCI MED PATHOL, August 2024
Wissenschaftliche Publikation
In Bonn wurde ein 3-monatiger Säugling nach einer kulturell-religiös motivierten Beschneidung mit einem Status epilepticus (Krampfanfall) und einer lebensbedrohlichen Lidocain-Vergiftung in das Universitätsklinikum eingeliefert. Vermutlich war bei dem Versuch, eine Penis-Anästhesie zu erzeugen, Lidocain fälschlicherweise in das Gefäßsystem des Kindes gespritzt worden. Der herbei gerufene Notarzt hatte den Säugling auf dem Bürgersteig vor dem Apartment vorgefunden, in dem die Beschneidung stattgefunden hatte, als gerade umstehende Personen versuchten, Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Der Krampfanfall konnte erst in der Klinik unter Narkose und Intubationsbeatmung durchbrochen werden, wo der Säugling sechs Tage stationär behandelt wurde.
Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln, Abteilung Forensische Toxikologie, hat über den Fall jetzt in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift »Forensic Science, Medicine and Pathology« einen wissenschaftlichen Artikel publiziert. Wie die Autoren/
Kommentar:
Das deutsche Recht erlaubt mit dem §1631d seit 2012 die Durchführung von Beschneidungen an Jungen auch durch Personen, die keinerlei medizinische Ausbildung haben. Ein Nachweis oder eine Überwachung der Fähigkeiten solcher "Kinderbeschneider" ist hingegen gesetzlich nicht vorgesehen, und findet auch nicht statt, wie dies z.B. durch eine der medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland möglich wäre.
Referenz:
Dyballa, N. et al. »A case of a lidocaine intoxication of a 12 week old boy due to a circumcision in a domestic setting…« Forensic Sci Med Pathol (2024). https://doi.org/10.1007/s12024-024-00859-8
Bericht des hpd, April 2024
Über unseren Vortrag im März 2024 bei der "Partei der Humanisten" wurde im April beim Humanistischen Pressedienst hpd berichtet. Lesen Sie hier die Rezension unseres Vortrags.
Nehmen Sie gerne auch an unserem Online-Vortrag teil und erfahren Sie dabei alles zum Thema Beschneidung und unserem Anliegen.