Fünf Gründe, warum Kinderschutz vor Beschneidung nicht als "diskriminierend", "islamfeindlich", "antisemitisch" oder "rassistisch" diskreditiert werden kann.

Liebende Eltern aller Religionen werden es wissen wollen, wenn sie ihr Kind einem Risiko aussetzen. 

Eltern, die Ihr Kind beschneiden lassen, tun dies in der Annahme, dass dies eine vorteilhafte Maßnahme wäre. Erst wenn sich die Nebenwirkungen oder Langzeit­folgen zeigen, kommen Zweifel, doch dann ist es schon zu spät. ARGUS-Kinderschutz klärt deshalb Eltern auf, welche Risiken sie eingehen, denn niemand möchte seinem Kind unwissentlich Schaden zufügen. Wenn Eltern diese Risiken kennen, bleibt es dann ihre Entscheidung, ob sie diese eingehen möchten. Es wäre wohl menschenverachtend, wenn Verfechter der Praxis fordern, dass Eltern nichts über die möglichen Schäden erfahren sollen.

Die Kritik an der Kinderbeschneidung kommt ohne­hin auch aus den Religions­gemeinschaften selbst. 

Innerhalb von Glaubens­gemeinschaften, die eine Beschneidungs­tradition haben (wie Islam, Judentum, Eritreisch-Orthodoxe Kirche, Jesidentum und weitere), gab es schon immer auch Kritik am Ritual. So gibt es im Judentum historische und zeitgenössische Stimmen, die sich kritisch mit der Beschneidung von neugeborenen Jungen auseinander gesetzt haben. Vor 850 Jahren nannte bereits der jüdische Universalgelehrte Maimonides (Rabbi Mosche ben Maimon, 1135 – 1204) in seinen Schriften die Beschneidung "eine sehr schwere Handlung" und einen "leiblichen Schaden". Kritische Perspektiven wurden von bekannten historischen Personen wie z.B. Abraham Geiger (1810 – 1874) oder Theodor Herzl (1860 – 1904) eingenommen. Am aktuellen Beispiel der amerikanischen Organisation Bruchim zeigt sich, dass es Bedarf bei Eltern für alternative Rituale gibt, bei denen ihr Kind nicht verletzt wird. Ebenso gibt es im Islam beschneidungs­kritische Stimmen, die eine Abschaffung des Rituals fordern. Diese halten die Beschneidung weder für verpflichtend noch für vereinbar mit dem Koran (wie z.B. der Sure At-Tin 95:4). Beschneidung in Frage zu stellen kommt also nicht von außen, sondern existiert ohnehin innerhalb der Religions­gemeinschaften selbst.

Manchmal wird die Anschuldigung von "Diskriminierung" benutzt, um das Anliegen des Kinderschutzes zum Schweigen zu bringen.

Selbstverständlich sind Diskriminierung, Rassismus, Islam­feindlichkeit und Antisemitismus relevante Probleme der Gesellschaft, über die gesprochen werden muss. Im Zusammenhang mit der Kritik an der Kinderbeschneidung darf aber das Problem der Diskriminierung nicht dazu instrumentalisiert werden, um die Diskussion um den Kinderschutz zu unterdrücken. Dies ist aber leider manchmal der Fall.

Es schließt sich nicht aus, dass man zuerst über die möglichen Schäden der Jungenbeschneidung spricht, und danach auch über die Problematik von Diskriminierung. Doch diese Reihenfolge muss eingehalten werden. Denn wenn man die Reihenfolge umkehren und die Frage der Diskriminierung als erstes in den Raum stellen will, so geschieht dies meistens, um die Frage des Kinderschutzes nicht mehr zu Wort kommen zu lassen. Und so ist es erfahrungsgemäß leider oftmals der rhetorische Zweck des Vorwurfs von Diskriminierung, die Diskussion um Kinderschutz zu unterbinden. Aber man kann über beides nacheinander sprechen: zuerst über Schäden von Beschneidung und die Rechte von Kindern, und danach dann auch über Diskriminierung.

Eine Zuspitzung der Diskussion auf die Schein­alternativen "Verbot oder Freigabe" ist unzutreffend.

Manchmal wird versucht, eine aufkommende Diskussion sofort auf die Scheinalternativen "Freigabe oder Verbot" zu verengen, um dann wiederum ein "Verbot" als Diskriminierung anprangern zu können. Doch eine solche Zuspitzung ist unzulässig, denn zwischen diesen Positionen gibt es viele weitere Optionen. So kann man beispielsweise:

  • ein Mindestalter für den Eingriff einführen, über dessen Höhe man sich in einem Dialog einigen kann, 
  • die Einführung einer Pflichtberatung fordern, so wie dies das Ziel von ARGUS-Kinderschutz ist,
  • festlegen, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff verantworten, dann auch für die entstehenden Schäden haftbar sind. 

Es gibt also viele Möglichkeiten, um die verschiedenen Werte in Einklang zu bringen. Eine Zuspitzung auf "Verbot oder Freigabe" scheint dann nur als rhetorisches Mittel zu dienen, um eine Diskussion um die Umsetzung von Kinderrechten möglichst schnell zu beenden.

Kinderschutz vor Beschneidung ist politisch neutral, und kann auch nicht als Teil irgendeiner politischen Seite behauptet werden.

Manchmal teilen Menschen zwar die Kritik am Beschneidungs­ritual, befürchten aber, dass sie in irgendeine politisch extreme Ecke gestellt werden könnten, wenn sie diese Haltung öffentlich äußern. Fragt man nach, welche Partei oder politische Organisation sie dabei konkrete vor Augen haben, kann dann aber gar kein Beispiel genannt werden. Das liegt wohl darin begründet, dass es für eine systematische Instrumentalisierung des Themas "Jungen­beschneidung" durch irgendeine bekannte, politisch extreme Organisation gar kein Beispiel gibt. 

Natürlich gab und gibt es stets einzelne Personen, die abwegige Ansichten vertreten, insbesondere in Internet­zeiten, wo jede Einzelmeinung auch einen Kanal zur Verbreitung finden wird. Aber weder gegenwärtig noch historisch kann eine relevante politische Organisation genannt werden, die die Kritik an der Jungen­beschneidung systematisch für eine rassistische, antisemitische oder islam­feindliche Agitation instrumentalisiert hätte. Die Annahme, dass man Gefahr läuft, mit einem Engagement für den Schutz von Jungen einer politisch extremen Organisation zugeordnet zu werden, ist also unzutreffend, denn für eine solche Organisation gibt es keinen Präzedenzfall.

Icon Waage Kinderrechte versus Religion

Die Forderungen von ARGUS-Kinderschutz sind berechtigt und fair.

ARGUS-Kinderschutz hat auch Mitglieder mit muslimischem und jüdischem Hintergrund. Wie in unseren Zielen formuliert, fordern wir eine Pflichtberatung für alle Eltern, die eine Beschneidung am Kind ohne Indikation vornehmen lassen wollen. Nach einer solchen Beratung können Eltern dann – durch die aktuelle Gesetzeslage legitimiert – entscheiden, ob sie so einen Eingriff durchführen lassen wollen. Doch immerhin wäre mit einer Pflichtberatung sicher gestellt, dass ihnen die Risiken vorher bekannt gemacht worden sind. Dabei unterscheiden wir ohnehin nicht, ob Eltern für einen Eingriff am Kind nun weltanschauliche oder persönliche Motive haben. 

Wir halten diese Lösung für fair, um sowohl dem Wert des Kinderschutzes der humanistischen Gesellschaft in Deutschland als auch den Wünschen von Eltern nach Entscheidungsfreiheit Rechnung zu tragen. Behauptungen von Diskriminierung oder angebliche Alternativ­losigkeit zwischen "Freigabe oder Verbot" sind also insgesamt unzu­treffend, und eher als Versuch zu werten, die gesellschaftliche Diskussion des Themas Jungenbeschneidung zum Schweigen zu bringen.