Fünf Gründe, warum Kinderschutz vor Beschneidung nicht als "diskriminierend", "islamfeindlich", "antisemitisch" oder "rassistisch" diskreditiert werden kann.

1. Liebende Eltern aller Religionen werden es wissen wollen, wenn sie ihr Kind einem Risiko aussetzen. 

Eltern, die Ihr Kind beschneiden lassen, tun dies in der Annahme, dass dies eine vorteilhafte Maßnahme wäre. Erst wenn sich die Schäden, Nebenwirkungen und Langzeit­folgen zeigen, kommen Zweifel, doch dann ist es zu spät. 

Deshalb klärt ARGUS-Kinderschutz Eltern auf, welche Risiken sie eingehen, denn niemand möchte seinem Kind unwissentlich Schaden zufügen. Wenn Eltern diese Risiken kennen, ist es dann – durch die aktuelle Gesetzeslage legitimiert – ihre Entscheidung, ob sie diese eingehen möchten oder nicht. 

Es wäre wohl menschenverachtend, wenn Verfechter der Praxis fordern, dass Eltern nichts über die möglichen Schäden erfahren sollen.

2. Die Kritik an der Kinderbeschneidung kommt ohne­hin auch aus den Religions­gemeinschaften selbst. 

Innerhalb von jenen Glaubens­gemeinschaften, die eine Beschneidungs­tradition haben (wie z.B. Islam, Judentum, Eritreisch-Orthodoxe Kirche, Jesidentum und weitere), gab es schon immer auch Kritik am Ritual.

So gibt es im Judentum historische und zeitgenössische Stimmen, die sich kritisch mit der Beschneidung von neugeborenen Jungen auseinander gesetzt haben. Vor 850 Jahren nannte bereits der jüdische Universalgelehrte Maimonides (Rabbi Mosche ben Maimon, 1135 – 1204) in seinen Schriften die Beschneidung "eine sehr schwere Handlung" und einen "leiblichen Schaden". Kritische Perspektiven wurden von bekannten historischen Personen wie z.B. Abraham Geiger (1810 – 1874) oder Theodor Herzl (1860 – 1904) eingenommen. Am aktuellen Beispiel der amerikanischen Organisation Bruchim zeigt sich, dass es Bedarf bei jüdischen Eltern für ein alternatives religiöses Ritual gibt, bei dem ihr Kind nicht verletzt wird. Diese Organisation setzt sich für das alternative Ritual "Brit Shalom" ein, bei der u.a. der Name des Kindes durch einen Rabbi benannt wird, aber keine Entfernung der Vorhaut stattfindet. 

Ebenso gibt es im Islam beschneidungs­kritische Stimmen, die eine Abschaffung des Rituals fordern. Diese halten die Beschneidung weder für verpflichtend noch für vereinbar mit dem Koran. Eine Beispiel für eine solche kritische Stimme ist die Gruppe "Male Circumcision is a crime against Humanity and Islam". 

All dies zeigt, dass Kritik an der Beschneidung also nicht von außen kommt, sondern ohnehin innerhalb der Religionsgemeinschaften selbst existiert. Lesen Sie mehr dazu auch bei unseren Ausführungen zum Juden­tum und zum Islam.

3. Die Anschuldigung von "Diskriminierung" wird manchmal nur benutzt, um den Kinderschutz zum Schweigen zu bringen.

Selbstverständlich sind Diskriminierung, Rassismus, Islam­feindlichkeit und Antisemitismus relevante Probleme der Gesellschaft, über die gesprochen werden sollte. Im Zusammenhang mit der Kritik an der Kinderbeschneidung darf aber das Problem der Diskriminierung nicht dazu instrumentalisiert werden, um die Diskussion um den Kinderschutz zu unterdrücken. Dies ist aber leider manchmal der Fall.

Es schließt sich nicht aus, dass man zuerst über die möglichen Schäden der Jungenbeschneidung spricht, und danach auch über die Problematik von Diskriminierung. Doch diese Reihenfolge muss eingehalten werden. Denn wenn man die Reihenfolge umkehren und die Frage der Diskriminierung als erstes in den Raum stellen will, so geschieht dies meistens, um die Frage des Kinderschutzes nicht mehr zu Wort kommen zu lassen.

Und so ist es erfahrungsgemäß leider oftmals der rhetorische Zweck des Vorwurfs von Diskriminierung, die Diskussion um Kinderschutz zu unterbinden. Aber man kann über beides nacheinander sprechen: zuerst über die Schäden von Beschneidung und die Rechte von Kindern, und danach dann auch über Fragen von Diskriminie­rung.

4. Eine Zuspitzung der Diskussion auf die Schein­alternativen "Verbot oder Freigabe" ist unzutreffend.

Manchmal wird versucht, eine aufkommende Diskussion sofort auf die Scheinalternativen "Freigabe oder Verbot" zu verengen, um dann wiederum ein "Verbot" als Diskriminierung anprangern zu können. Doch eine solche Zuspitzung ist unzulässig, denn zwischen diesen Positionen gibt es viele weitere Optionen. So kann man beispielsweise:

  • ein Mindestalter für den Eingriff einführen, dessen Höhe man in einem Dialog festlegt, 
  • die Einführung einer Pflichtberatung fordern, so wie dies das Ziel von ARGUS-Kinderschutz ist,
  • festlegen, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff verant­worten, dann auch für die möglichen Schäden haftbar sind. 

Es gibt also viele Möglichkeiten, um die verschiedenen Werte in Einklang zu bringen. Eine Zuspitzung auf "Verbot oder Freigabe" scheint dann nur als rhetorisches Mittel zu dienen, um eine Diskussion um die Rechte von Kindern möglichst schnell zu unter­binden.

5. Jeder Versuch der Zuordnung von Kinderschutz zu einem politischen Lager ist eine haltlose Behauptung.

Manchmal teilen Menschen zwar die Kritik am Beschneidungs­ritual, befürchten aber, dass sie in irgendeine politisch extreme Ecke gestellt werden könnten, wenn sie diese Haltung öffentlich äußern. Fragt man nach, welche Partei oder politische Organisation sie dabei konkret vor Augen haben, kann dann aber gar kein Beispiel genannt werden. Das liegt darin begründet, dass es für eine systematische Instrumentalisierung des Themas "Jungen­beschneidung" durch irgendeine bekannte, politische Organisation gar kein Beispiel gibt. Das Anliegen des Kinderschutzes vor Beschneidung war und ist politisch neutral. 

Natürlich gab und gibt es stets einzelne Personen, die abwegige Ansichten vertreten, insbesondere in Internet­zeiten, wo jede Einzelmeinung auch einen Kanal zur Verbreitung finden wird. Aber weder gegenwärtig noch historisch kann eine relevante politische Organisation genannt werden, die die Kritik an der Jungen­beschneidung systematisch für eine rassistische, antisemitische oder islam­feindliche Agitation instrumentalisiert hätte. Dies gilt auch für den politisch rechten Rand, wo oftmals eine solche Instrumentalisierung vermutet wird, wofür es aber gar kein relevantes Beispiel gibt. 

Die Befürchtung, dass man Gefahr läuft, mit einem Engagement für den Schutz von Jungen vor Beschneidung irgendeiner politischen Organisation zugeordnet zu werden, ist also unzutreffend, denn für eine solche Organisation gibt es keinen Präzedenz­fall.

Icon Waage Kinderrechte versus Religion

Fazit: Die Forderungen von ARGUS-Kinderschutz sind berechtigt und fair.

ARGUS-Kinderschutz hat auch Mitglieder mit muslimischem und jüdischem Hintergrund. Wie in unseren Zielen formuliert, fordern wir eine Pflichtberatung für alle Eltern, die eine Beschneidung am Kind ohne Indikation vornehmen lassen wollen. Nach einer solchen Beratung können Eltern dann – nach aktueller Gesetzeslage – entscheiden, ob sie so einen Eingriff durchführen lassen wollen. Doch immerhin wäre mit einer Pflichtberatung sicher gestellt, dass ihnen die Risiken vorher bekannt gemacht worden sind. Dabei unterscheiden wir ohnehin nicht, ob Eltern für einen Eingriff am Kind nun weltanschauliche oder persönliche Motive haben. 

Wir halten diese Lösung für fair, um sowohl dem Wert des Kinderschutzes der humanistischen Gesellschaft in Deutschland als auch den Wünschen von Eltern nach Entscheidungsfreiheit Rechnung zu tragen. Behauptungen von Diskriminierung oder angebliche Alternativ­losigkeit zwischen "Freigabe oder Verbot" sind also insgesamt unzu­treffend, und eher als Versuch zu werten, die gesellschaftliche Diskussion des Themas Jungenbeschneidung zum Schweigen zu bringen.